Zahlungen
Zahlung bedeutet die Übermittlung eines
Entgelts, eines Geschenks oder einer Spende - in der Regel für eine
Warenlieferung, eine Dienstleistung oder Überlassung von Rechten. Die Zahlung
eines Rechnungsbetrages ist Teil der Erfüllung eines Vertrages gemäß dem BGB.
Das Zahlungsziel ist das Ende der Frist bis zum Termin der Fälligkeit,
vereinbart durch die Zahlungsbedingungen. Bei vorzeitiger Zahlung oder
Vorauszahlung kann ein Skontoabzug angeboten werden. Kleinbeträge, vor allem im
Einzelhandel, werden in der Regel mit Bargeld oder mit Kreditkarten bezahlt.
Für eine vertragliche Leistung können beispielsweise folgende Zahlungsarten
vereinbart werden:
□ Abschlagszahlung
□ Vorauszahlung
□ Schlusszahlung
□ Teilschlusszahlung.
Zahlungen können erfolgen durch:
□ Bargeld
□ auch Nachnahme (Barzahlung gegen Aushändigung der Ware durch einen Boten oder
Transportführer)
□ Geldkarte (Chipgeld)
□ Scheck (Barscheck, Verrechnungsscheck, Orderscheck)
□ Überweisung durch ein Kreditinstitut (von Konto zu Konto)
□ Dauerauftrag (Auftrag an ein Kreditinstitut zur Überweisung einer gleich
bleibenden Summe zu bestimmten Terminen)
□ Zahlkarte (Bareinzahlung zur Gutschrift auf ein Konto)
□ Postanweisung (Bareinzahlung mit anschließender
Barauszahlung an den Empfänger)
□ Datenträgeraustauschverfahren
□ Kreditkarte
□ Debitkarte
□ Lastschrifteinzugsverfahren
□ Lastschriftdauerauftrag (Auftrag an ein Kreditinstitut, eine Lastschrift in
gleich bleibender Summe zu bestimmten wiederkehrenden Terminen auszuführen)
□ Abbuchungsauftrag
□ Wechsel
□ Scheck-Wechsel-Verfahren (Umkehrwechsel)
□ Akkreditiv (im Export).